Nein, weil nicht alle Greiner-Produkte Medizinprodukte oder In-Vitro Diagnostika sind. Für CE-Produkte gibt es CE-Konformitätserklärungen, die aber nicht notariell beglaubigt sein müssen.
Nur Medizinprodukte oder In-Vitro Diagnostika einer höheren Risikoklasse werden durch einen „notofied body“ (z.B. TÜV) überwacht. In diesem Fall gibt es ein Zertifikat der Überwachung. Bei unseren Produkten trifft das nur auf...
Der Hersteller kann wegen Missbrauch der CE-Kennzeichnung z.B. um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, angezeigt werden. Er muss dann sein Produkt vom Markt nehmen und da die Richtlinien in Gesetzen umgesetzt sind, macht sich der...
Weil nicht alle Greiner-Produkte Medizinprodukte oder In-Vitro-Diagnostika sind, sondern allgemeine Laborartikel.
Alle Produkte, die gemäß Definition in einer EU-Richtlinie aufgeführt sind, müssen CE tragen, z.B. alle Produkte, die per Definition als Medizinprodukt gelten.
Fällt ein Produkt unter die Definition einer EU-Richtlinie, müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen an Herstellung und Produktsicherheit gemäß der EU-Richtlinie z.B. für Medizinprodukte oder...